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Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

Vielen Dank, dass Sie sich für die Teilnahme an unserem RecyclingService entschieden haben. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, organisiert die SIMONA AG die Sammlung, Sortierung, Aufbereitung und das Recycling Ihrer Ab- und Zuschnittreste unserer Kunststoffprodukte. 

Mit der Teilnahme tragen Sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen bei. Die gesammelten Kunststoffreste werden bestmöglich zu neuen Kunststoffprodukten recycelt – so sparen Sie wertvolle Ressourcen ein und reduzieren Ihren CO2-Fußabdruck. 

Für die Teilnahme an unserem RecyclingService gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen sind ab dem 1. Januar 2026 gültig. 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Dies sind die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den RecyclingService für Ihre Ab- und Zuschnittreste von Kunststoffprodukten der SIMONA AG. 

1.2 Nachfolgend wird der Kunde als „Nutzer“ des RecyclingService, die SIMONA AG als Anbieter des RecyclingService als „SIMONA“, sowie diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen als „ANB“ bezeichnet. 

1.3 Es gelten ausschließlich diese ANB für die Nutzung des RecyclingService. Von den ANB abweichende oder ergänzende ANB des Nutzers erkennt SIMONA nicht an, es sei denn, SIMONA hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die vorbehaltlose Leistungserbringung von SIMONA oder die Entgegennahme von Zahlungen durch SIMONA bedeuten kein Anerkenntnis abweichender oder ergänzender ANB des Nutzers, auch wenn SIMONA diesen nicht explizit widerspricht. 

1.4 Sind für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beigefügt, so gelten die ANB nachrangig und ergänzend. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

2. Registrierung

2.1 Für die Nutzung von Leistungen im Rahmen des RecyclingService ist eine erstmalige Registrierung notwendig. Zur Registrierung muss der Nutzer einmalig online seinen Firmennamen und seine Kontaktdaten eingeben (Zusendung des Registrierungslinks erfolgt separat). Auf der Registrierungswebsite sind diese ANB einsehbar und müssen mit Setzen eines Häkchens bestätigt und anerkanntwerden, um den RecyclingService nutzen zu können. Ohne diese Bestätigung und Anerkennung ist eine Teilnahme an dem RecyclingService leider nicht möglich.

3. Kosten

3.1 Die Kosten für die Nutzung des RecyclingService trägt SIMONA. 

3.2 Abweichend von Ziffer 3.1, ist der Nutzer SIMONA zur Erstattung solcher Kosten verpflichtet, die der SIMONA durch die nicht vertragsgemäße Nutzung des RecyclingService durch den Nutzer entstehen. Dies gilt insbesondere für solche Kosten, die aus der Nichtbeachtung der Bestimmungen nach Ziffer 4.1 bis 4.10 durch den Nutzer resultieren. Diese Kosten werden dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt.

4. Gitterboxnutzung

4.1 Der Kunde ist berechtigt, eigene Gitterboxen in das System einzubringen. Mit der Einbringung erkennt der Kunde jedoch ausdrücklich an, dass ein Anspruch auf Rückerhalt genau derselben Gitterboxen weder beim Tauschvorgang noch beim Verlassen des Systems besteht. Beim Tausch sowie bei der Beendigung der Systemnutzung werden dem Kunden funktionsfähige, den Qualitätsanforderungen entsprechende Gitterboxen zur Verfügung gestellt. Ein individueller Herausgabeanspruch hinsichtlich der ursprünglich eingebrachten Gitterboxen ist ausgeschlossen. 

4.2 Die im Rahmen des RecyclingService gelieferten Gitterboxen dürfen vom Kunden nur für die Sammlung ihrer Ab- und Zuschnittreste von Kunststoffprodukten verwendet werden. Die Gitterboxen dürfen nur so hoch beladen sein, dass eine Stapelung der Gitterboxen übereinander möglich ist. 

4.3 Der Nutzer darf sowohl Ab- und Zuschnittreste von Kunststoffprodukten von SIMONA als auch qualitativ gleichwertige Produkte von anderen Herstellern in die Gitterbox geben, sofern diese der vereinbarten Qualität entsprechen (Extrusionswaren mit MFR gemäß DVS 2207 und DVS 2203 bzw. die die Anforderungen an DIN EN 15013 Tafelgruppe 1.1, 2.1 und DIN EN 14632 Tafelgruppe 1 erfüllen). Ausgenommen von dieser Regelung sind die Materialien SIMORAIL HL3 sowie SIMORAIL HL2. Für das Material Polyvinylchlorid (PVC) von anderen Herstellern gelten Zusatzbedingungen, die entsprechend zu berücksichtigen sind. 

Für folgende Materialien ist der RecyclingService vorgesehen: Polytheylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat mit Glykolmodifikation (PETG) und SIMORAIL HL3. Weitere Materialtypen können nach individueller Absprache ergänzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass außer den benannten Ab- und Zuschnittresten kein anderer Abfall in den Gitterboxen gesammelt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:  

  • Schutzfolien 
  • Etiketten 
  • Kunststoffreste mit Anhaftungen von Kühlschmiermitteln  
  • Kunststoffe aus der sogenannten End-of-Use Phase 
  • Ggf. weitere, separat festgehaltene Anforderungen 

Wenn die Gitterboxen andere Abfälle enthalten, hat SIMONA das Recht, die Lieferung gegenüber dem Kunden abzulehnen und eine besondere Bearbeitungsgebühr zu erheben, um zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der nicht konformen Lieferung auszugleichen. 

4.4 Der Nutzer darf lediglich Ab- und Zuschnittreste einer Kunststoffsorte in einer Gitterbox sammeln. Hat der Nutzer Ab- und Zuschnittreste mehrerer Kunststoffsorten, so muss er pro Kunststoffsorte eine Gitterbox verwenden. Das Sammeln von mehreren Kunststoffsorten in einer Gitterbox ist nicht gestattet. 

4.5 Der Nutzer muss die Gitterbox vor der Abholung kennzeichnen. Hierzu muss der Nutzer die ihm von SIMONA zur Verfügung gestellten Vorlage ausfüllen und an der Gitterbox witterungsbeständig anbringen (z.B. in einer Klarsichthülle).     

4.6 Der Nutzer wird die Gitterbox selbst so aufstellen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Die Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Aufstellens obliegt insoweit dem Nutzer, während SIMONA die Verkehrssicherungspflicht während und im Zusammenhang mit dem Transport trifft. 

4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder Diebstahls sowie der Beschädigung der Gitterboxen durch Dritte auf dem Standort des Nutzers, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist, trägt der Nutzer. 

4.8 Im Falle des Abhandenkommens oder einer nicht unwesentlichen Beschädigung der Gitterboxen, ist der Nutzer verpflichtet dies SIMONA unverzüglich anzuzeigen. Die Gitterboxen sind auf Kosten des Nutzers zu ersetzen, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhandenkommen beruht auf einem Verschulden von SIMONA oder eines von SIMONA eingeschalteten Dritten. 

4.9 Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeitenden die Gitterboxen ordnungsgemäß und entsprechend den einschlägigen Sicherheits- und Umweltbestimmungen behandeln. 

4.10 Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Gitterbox zu dem vereinbarten Termin an solchen Standorten und in solcher Weise bereitgestellt werden, dass eine problem- und gefahrlose Entleerung bzw. Tausch der Gitterbox mittels der Transportfahrzeuge von SIMONA oder eingesetzten Dritten möglich ist. Zudem sind die Gitterboxen anhand der bereitgestellten Dokumente sachgemäß zu beschriften. Ist dies nicht gewährleistet und kann nicht unmittelbar Abhilfe geschaffen werden, entfällt die Leistungspflicht von SIMONA für den Termin, zu dem die Gitterbox nicht frei zugänglich oder von den Standorten abtransportierbar sind. Ggfs. entstehende zusätzliche Kosten für Wartezeiten oder erneute Anfahrt trägt in diesem Fall der Nutzer. 

5. Arbeitssicherheit

5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, das Personal von SIMONA oder einem eingesetzten Dritten am Standort des Nutzers einzuweisen, soweit dies für die sichere Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist. SIMONA oder ein eingesetzter Dritter ist verpflichtet, die entsprechenden Sicherheitsvorschriften des Nutzers einzuhalten.

6. Beleg
6.1. Die gelieferte Menge wird durch Verwiegung bestimmt. Die gelieferte Menge wird im Anschluss an den Kunden zurückgemeldet.  

7. Nutzungsdauer & Beendigung

7.1 Die Nutzung beginnt mit der abgeschlossenen Registrierung und läuft unbefristet. Der Nutzer kann die Nutzung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. 

7.2 Sollte es zu Kostenveränderungen im Bereich des Transports oder der Aufbereitung kommen, kann SIMONA mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten entsprechende Kosten beim Nutzer erheben. Der Nutzer kann die Teilnahme am RecyclingService zum Zeitpunkt der Kostenveränderung kündigen.  

7.3 SIMONA kann den Nutzer von einer weiteren Teilnahme mit sofortiger Wirkung ausschließen, wenn die Gitterboxen vom Nutzer unsachgerecht gemäß Ziffer 4.1 bis 4.10 verwendet werden oder der Nutzer seinen Zahlungen nicht fristgerecht nachkommt. Letzteres ist zu vermuten, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt wird. 

8.  Haftung 

8.1 Der Nutzer ist dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen in seinem Einflussbereich die ordnungsgemäße Abwicklung der von SIMONA oder einem eingesetzten Dritten durchzuführenden Leistungen im Rahmen des RecyclingService zu gewährleisten. 

8.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen SIMONA, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.  

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht:  

  1. a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; 
  2. b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; 
  3. c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; 
  4. d) für Ansprüche gemäß § 439 Abs. 3 BGB und für Ansprüche gemäß § 445a Abs. 1 BGB; e) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.  

Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.  

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

9.  Abschlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.  

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser ANB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinträchtigt.  

SIMONA AG